Mund- Nasen-Bedeckung  Masken !

 

          Maskenpflicht im Salon

               Sie entscheiden selbst...

 

   Ab dem 03.04.2022  -  3 G -Regelung!

      (bei allen Dienstleistungen!)

  • Geimpft,Getestet oder Genesen  mit Nachweis und Personalausweis!
  • Kontrolle wie bereits bekannt vor dem Einlass an der Salontür.
  •  Schüler bis 17 Jahren gelten durch die Schule als getestet.
  • Getestete Personen benötigen:

      ~Bürgertest(nicht älter als 24 std.)

                 oder

       ~PCR-Test ( nicht älter als 48 std.)

In der Ferienzeit benötigen Kinder ab 6 jahren einen Schnelltest von einer Teststelle!

     

 

Regeln im Salon:

  • Ein Lächeln sagt mehr als jede Umarmung…Unter den gegebenen Umständen verzichten wir auf Hände schütteln und Umarmungen, freuen uns aber wieder mit Euch hier zu sein.
  • Halten Sie sich bitte an die von uns gegebene Anweisungen. Sie dienen nur zu Ihrem und unserem Schutz vor eventueller Ansteckung.
  • Bitte nicht einfach quer durch den Salon laufen! Wir weisen Sie einem Platz zu. ( Eltern haben bitte ihre Kinder nahe bei sich zu halten und auf sie zu achten, damit eventuell anwesende Risikogruppen nicht noch erhöhtem Risiko ausgesetzt sind.)
  • Achten Sie bitte auf die Bodenmarkierungen und akzeptieren Sie den Pflichtabstand zu anderen Kunden von den auferlegten 1,5 Metern!
  • Es ist nur eine gewisse Anzahl von Menschen in der gesamten Ladenfläche erlaubt. Dadurch kann es zu Wartezeiten vor dem Geschäft kommen. Bitte haben Sie dafür Verständniss.
  • Bitte nehmen Sie keine Termine wahr wenn Sie unter Grippalen Infekten oder Erkältungsähnlichen Symptomen leiden. Wir finden bestimmt einen Ausweich-Termin für Sie.  (Dient nur zu Ihrem und unserem Schutz)
  • Halten Sie bitte die Husten und Niesen- Etikette   ein und benutzen Sie Ihre Armbeuge. ( Kann  im Moment durch Heuschnupfen ausgelöst werden 
  • Mit Hände waschen und/ oder desinfizieren
  • Tragen und halten der Mundschutzpflicht (ohne keine Bedienung!)
  • Abstand einhalten im Außen –und Innenbereiches des Friseursalons
  • Beratung und Gespräche über Spiegel

Verordnungen werden geben von:

  • Das Land NRW
  • Die Kommune Stadt Erftstadt
  • Die zuständige Berufsgenossenschaft

(Auf diesen Seiten können Sie sich auch selber immer aktuell informieren)

Wegfallen der Testpflicht für immunisierte Personen 

Gültig ab 3. Mai 2021

 Die Immunisierung  und Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung! (mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid 19)
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses (Corona Infektion)!(Dieses Ergebnis darf nicht älter als 6 Monate und nicht frischer als 28 Tage sein.)
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, (Corona Infektion)plus Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung.(mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid 19 und dieses Ergebnis darf nicht älter als 6 Monate und nicht frischer als 28 Tage sein.)
  • Alle anderen Schutzmaßnahmen behalten Ihre Gültigkeit

 

Mundschutzpflicht im Salon

 Sie entscheiden selber...

Wir bedanken uns für euer Verständnis, eure Treue und Unterstützung in dieser auch für uns anderen Arbeitsgewohnheit und Situation.

Dein Friseur- Team